Datenschützer Schaar hadert bei E-Card mit der Verschlüsselung

BERLIN (maw). Für den Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar wirft "die schleppende Einführung der elektronischen Gesundheitskarte" datenschutzrelevante Fragestellungen auf. Das hebt er in seinem Tätigkeitsbericht für 2009/10 hervor.

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Ein Kritikpunkt in Sachen eGK stelle die aktuelle Verschlüsselungstechnik dar. "Die bisher ausgegebenen elektronischen Gesundheitskarten der Generation 1 sind mit einer Verschlüsselungstechnologie ausgestattet, deren Kryptoalgorithmen nach der maßgeblichen BSI-Richtlinie TR-03116 bis zum Jahr 2015 zulässig sind", betont Schaar.

Die Kassen und auch die Industrie gingen aber davon aus, dass sich die Karten betriebswirtschaftlich erst rechnen, wenn sie mindestens fünf Jahre im Gebrauch seien.

Das heißt, eigentlich müssten Karten der Generation 2 ausgegeben werden. Schaar glaubt jedoch eher, dass das BSI eine Verlängerung der Algorithmen-Laufzeit bis 2017 vornehmen wird.

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