Landessozialgericht Stuttgart.
Dauerkopfschmerzen kein Beleg für COVID-Impfschaden
Erstaunlich, womit manche Leute vor Gericht ziehen: Impfreaktionen treten für gewöhnlich kurz nach einer Impfung auf – nicht fünf Wochen später.
Erstaunlich, womit manche Leute vor Gericht ziehen: Impfreaktionen treten für gewöhnlich kurz nach einer Impfung auf – nicht fünf Wochen später.
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