Der Fiskus macht vor den Erben nicht halt
FRANKFURT/MAIN (bü). Kapitalvermögen - vor allem Wertpapiere und Bankguthaben - liegt immer noch in einem steuerlich unvollständig erfaßten Schutzgebiet. Beim Grundvermögen ist das anders, denn dabei wird jede Eintragung im Grundbuch vom Notar direkt ans Finanzamt gemeldet, das auf diese Weise Überblick über Kauf oder Schenkungen erhält.