Der Goodwill einer Praxis hat heute eine höhere Bedeutung
LINDAU. Arzt- und Zahnarztpraxen sind keine Gewerbebetriebe. Das ist bei der Bewertung von Praxen, die zum Verkauf stehen, zu beachten. Das besondere und geschützte Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient ist nachhaltig personengebunden und oft nur unter besonderen Bedingungen auf mögliche Nachfolger übertragbar. Damit stellt sich die Bewertung des ideellen Wertes (Goodwill) einer Praxis als der kritische Punkt eines fairen Bewertungsverfahrens dar.