Arzneimittelpolitik

ProGenerika warnt vor Einstellung der Metforminproduktion

Wenn die neue EU-Abwasserrichtlinie wie geplant umgesetzt wird, rentiert sich vielfach die Generikafertigung nicht mehr. Drastisches Beispiel, das den Ernst der Lage verdeutlichen soll: Metformin.

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Berlin. Seit Wochen laufen die Pharmaverbände Sturm gegen die unlängst verabschiedete Kommunale Abwasserrichtlinie der EU. Darin vorgesehen: Größere Kläranlagen mit einer 4. Reinigungsstufe auszurüsten, um Mikroverunreinigungen aus dem Abwasser zu filtern. Für Bau und Betrieb sollen vor allem Arzneimittel- und Kosmetikhersteller zur Kasse gebeten werden („erweiterte Herstellerverantwortung“). Die Branche befürchtet milliardenschwere Belastungen.

Der Industrieverband ProGenerika hat deshalb wiederholt vor Produktausfällen insbesondere im Nachahmersegment gewarnt, das ohnehin bereits unter hohem Konkurrenz- und Kostendruck steht. Jetzt greift der Verband zu drastischeren Szenarien: Die Produktion des in der Diabetesversorgung essenziellen Wirkstoffs Metformin könnte sich bei Umsetzung der EU-Abwasserrichtlinie um „bis zu 445 Prozent“ verteuern.

„Ein Rückzug vom Markt wäre für die Hersteller unausweichlich“, heißt es in einer Verbandsmitteilung am späten Dienstagnachmittag. Zur Bestätigung verweist ProGenerika auf eine Ankündigung aus Anbieterkreisen. „Den größten Anteil der Metformin-Versorgung“ trage hierzulande der Prager Generikakonzern Zentiva. Dessen Deutschlandchef Josip Mestrovic wird mit den Worten zitiert, wenn die EU-Abwasserrichtlinie in unveränderter Form umgesetzt wird, „werden wir Metformin vom Markt nehmen müssen“.

Infolgedessen, prognostiziert ProGenerika, müssten „fast drei Millionen Patient:innen auf deutlich teurere Alternativen umsteigen, die Gesetzliche Krankenversicherung wäre mit bis zu 1,5 Milliarden Euro Mehrkosten jährlich konfrontiert“. Verbandsforderungen: Die neue Bundesregierung müsse Spielräume bei der nationalen Umsetzung nutzen und sich zudem „in der EU für eine Reform des Finanzierungsmodells einsetzen“. Die Finanzierung der 4. Reinigungsstufe sollte „über allgemeine Abwassergebühren erfolgen, statt eine Branche unverhältnismäßig zu belasten“. (cw)

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