Diabetische Versorgung

Diabetesberater statt Arzt: Neue Empfehlungen zur ärztlichen Delegation

Wie kann das Potenzial der delegierbaren Leistungen in der ambulanten diabetologischen Versorgung besser ausgeschöpft werden? DDG und andere Verbände habe dazu neue Empfehlungen erarbeitet.

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:
Rücksprache mit dem Arzt notwendig: Die Delegation ärztlicher Leistungen räumt Diabetesberatern einen gewissen Spielraum bei der Patientenbetreuung ein.

Rücksprache mit dem Arzt notwendig: Die Delegation ärztlicher Leistungen räumt Diabetesberatern einen gewissen Spielraum bei der Patientenbetreuung ein.

© Gina Sanders / stock.adobe.com

Berlin. Im diabetologischen Versorgungsalltag könnten die delegierbaren Leistungen in Zukunft mehr Gewicht bekommen. Ein Beispiel: Zur Vorbereitung diagnostischer Maßnahmen durch den Arzt führt ein Diabetesberater in Absprache mit ihm – je nach Kenntnisstand – folgende diagnostische Maßnahmen selbstständig durch: Venöse Blutentnahme, Blutzuckermessung, Urinstatus, Micraltest, Urin-Aceton, Blut-Ketone, HbA1c-Bestimmung, OGTT, Blutdruckmessung, Körpergröße, Körpergewicht und Bauchumfangmessung, BMI Berechnung, gegebenenfalls geriatrisches Assessment sowie Maßnahmen zum Gesundheitscheck beispielsweise über den Findrisk Bogen zur Diabetes-Prävention.

Oder: Der Diabetesberater nimmt Rücksprache mit dem Arzt, um eine zielgruppengerechte Auswahl und Einweisung in die Insulinpumpen- und Glucosesensor-Technik zu definieren und leitet Patienten in der Insulinpumpen- und Sensortherapie selbstständig an.

Ärzte behalten Entscheidungsfreiheit

Am Mittwoch hat die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) die gemeinsam mit dem Verband der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland (VDBD), dem Bundesverband Niedergelassener Diabetologen (BVND) sowie dem Bundesverband der Diabetologen in Kliniken (BVDK) erarbeitete „Empfehlung zu ärztlichen delegierbaren Leistungen in der Diabetologie“ veröffentlicht.

Sie definieren damit laut DDG erstmals einen Handlungsrahmen für Aufgaben von nichtärztlichen Assistenzberufen in ihrem Fachbereich. Das Papier soll Ärzten lediglich eine Orientierung geben, diese entschieden weiterhin selbst, inwieweit sie den Delegationsrahmen für sich nutzen möchten, betont die DDG.

„Die Rahmenempfehlungen berücksichtigen dabei in größtmöglichem Spektrum auch das komplexe Thema Rechtssicherheit. Sie werden daher jährlich auf mögliche juristische Änderungen überprüft“, hieß es am Mittwoch von der Gesellschaft. Ziel der Empfehlung sei es, ärztliches Personal weitgehend zu entlasten und Diabetesfachberufe in ihrer Kompetenz zu stärken und aufzuwerten.

Weiterbildungsangebot seit 1983

Die Weiterbildung „Diabetesberater/in DDG“ wird über die DDG bereits seit 1983 regelmäßig angeboten. „Bislang bilden die Tätigkeiten der Beraterinnen und Berater in Klinik und Praxis nicht immer auch ihre tatsächlichen Kompetenzen ab. Die DDG Weiterbildungs- und Prüfungsordnung gibt zwar bestimmte Tätigkeitsfelder vor, aber es bleibt – nicht zuletzt auch aus rechtlichen Gründen – Ärzten überlassen, inwieweit sie Assistenzpersonal in die Behandlung mit einbeziehen“, verdeutlicht DDG- und BVND-Vorstandsmitglied Dr. Dorothea Reichert.

VDBD-Vize Kathrin Boehm ergänzt: „Da in diesem Punkt noch viele Unsicherheiten zwischen Ärzten und Assistenz bestanden, ist es der DDG und den Diabetesfachverbänden ein großes Anliegen, den Handlungsrahmen für Assistenzberufe in der Diabetologie bestmöglich und klar zu definieren.“

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