Diabetologen bekommen Morbi-Zuschlag
NEU-ISENBURG (juk). Ärzte in hausärztlich tätigen diabetologischen Schwerpunktpraxen dürfen seit 1. Januar doch den Morbiditätszuschlag zu der halben Versichertenpauschale abrechnen. Die Regelung gilt zunächst bis zum 30. Juni 2008.







