Diagnosen im Gutachten sind nicht widerrufbar

Veröffentlicht:

NEU-ISENBURG (juk). Bei Diagnosen, die von Ärzten in Gutachten gestellt werden, haben Patienten kein Recht auf Widerruf. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen lehnte die Klage einer Frau ab, bei der ein Amtsarzt aufgrund von Blutuntersuchungen einen Alkoholabusus diagnostiziert hatte.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass ärztliche Diagnosen keine Tatsachenbehauptungen seien, gegen die ein Anspruch auf Widerruf bestehen könnten. Vielmehr handele es sich um Werturteile, die Ärzte aus tatsächlichen Beobachtungen abgeben. Die Diagnose eines Arztes könne nur in Ausnahmefällen als Tatsachenbehauptung eingestuft werden. Das sei etwa der Fall, wenn die Befunderhebung in fachlich-methodischer Hinsicht defizitär sei oder wenn dem Gutachter jedwede Kompetenz für die Beurteilung fehle.

Az.: 13 E 1108/08

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Umfrage

Zi-Praxis-Panel geht in eine neue Runde

Das könnte Sie auch interessieren
Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

© KVNO

Schnell und sicher

Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

Anzeige | Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Muskuloskelettale Erkrankungen

Was bringt Kinesiotaping?

Asthma, COPD und Co.

Acht Fehler bei der Inhalationstherapie – und wie es richtig geht

Lesetipps
Ein Kardiologe verwendet einen Schlauch für die Radiofrequenzkatheterablation eines Patienten mit Vorhofflimmern.

© romaset / stock.adobe.com

Nach Katheterablation

Kontrolle von Risikofaktoren schützt vor Vorhofflimmern-Rezidiven

Eine Blutprobe zur Bestimmung von vier kardiovakulären Schlüsselmarkern.

© Henrik Dolle / stock.adobe.com

Verdacht auf Myokardinfarkt

Wenn erhöhte Troponine täuschen und es kein Herzinfarkt ist

Diabetischer Fuß mit Ulkus

© Brauer / stock.adobe.com

Innovative Therapieansätze

Mit Fischhaut gegen den diabetischen Fuß