Telemedizinisches Versorgungszentrum
Digital-Verband schlägt Aufnahme eines neuen Leistungserbringers ins SGB V vor
Telemedizinische Versorgungszentren als neuer Akteur im SGB V? Der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung hält das für zeitgemäß und rechtlich unkompliziert umsetzbar.