Steuerabschreibungen

Einbauküche über zehn Jahre abschreiben

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Vermieter, die in einer vermieteten Wohnung die Einbauküche komplett erneuern, können die Kosten dafür nicht sofort steuerlich abziehen. Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) müssen die Aufwendungen über einen Zeitraum von zehn Jahren im Wege der Absetzungen für Abnutzung (AfA) abgeschrieben werden.

Damit ändert das Gericht ausdrücklich seine bisherige Rechtsprechung. Hintergrund ist, dass der BFH Küchengegenstände wie Spüle und Kochherd nicht mehr als wesentliche Gebäudebestandteile ansieht, ohne die eine Immobilie "unfertig" ist. Die Erneuerung solcher unselbstständiger Gebäudeteile kann steuerlich sofort abgezogen werden. (juk)

Bundesfinanzhof Az.: IX-R-14/15

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Urologen-Kongress

Prostatakrebs: Welche Neuerungen es in der Leitlinie gibt

Lesetipps