Direkt zum Inhaltsbereich

Steuerabschreibungen

Einbauküche über zehn Jahre abschreiben

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Vermieter, die in einer vermieteten Wohnung die Einbauküche komplett erneuern, können die Kosten dafür nicht sofort steuerlich abziehen. Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) müssen die Aufwendungen über einen Zeitraum von zehn Jahren im Wege der Absetzungen für Abnutzung (AfA) abgeschrieben werden.

Damit ändert das Gericht ausdrücklich seine bisherige Rechtsprechung. Hintergrund ist, dass der BFH Küchengegenstände wie Spüle und Kochherd nicht mehr als wesentliche Gebäudebestandteile ansieht, ohne die eine Immobilie "unfertig" ist. Die Erneuerung solcher unselbstständiger Gebäudeteile kann steuerlich sofort abgezogen werden. (juk)

Bundesfinanzhof Az.: IX-R-14/15

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Geldtipp-Podcast Pferdchen trifft Fuchs

Was wir aus unseren Fehlern gelernt haben

Geldtipp-Podcast Pferdchen trifft Fuchs

Wie sich nachhaltige Geldanlage verändert hat

Praxiswissen Geldanlage

Anpassung des Portfolios: Warum weniger oft mehr ist

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Interview

Schmerzen bei Demenz-Patienten: Welche Fallstricke lauern in der Diagnostik?

Start-up

Kryokonservierung: Der Traum vom ewigen Leben

Lesetipps
Nahaufnahme einer Zecke

© Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa

Nahrungsmittelallergien

Seltsame Anaphylaxien: Ein Fall für Detektive