Praxisschließung wegen Corona-Virus

Entschädigung – Auf die Police kommt es an

Ein konkretes Tätigkeitsverbot eines Arztes oder Praxismitarbeiters infolge einer SARS-CoV-2-Infektion führt zu einem Erstattungsanspruch gegenüber dem Staat. Alle anderen Ausfallkosten können nur mit Versicherungspolicen abgedeckt werden.

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