Praxisschließung wegen Corona-Virus
Entschädigung – Auf die Police kommt es an
Ein konkretes Tätigkeitsverbot eines Arztes oder Praxismitarbeiters infolge einer SARS-CoV-2-Infektion führt zu einem Erstattungsanspruch gegenüber dem Staat. Alle anderen Ausfallkosten können nur mit Versicherungspolicen abgedeckt werden.