Ermäßigte Umsatzsteuer auf Gehhilfe-Rollatoren

BERLIN (maw). Für Gehhilfe-Rollatoren gilt ab sofort der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent. Darauf weist der Medizintechnik-Branchenverband Spectaris hin.

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Auf Initiative des Verbandes habe das Bundesfinanzministerium den Umsatzsteuersatz überprüft und in einem Schreiben den emäßigten Satz bestätigt. Die Branche habe mit dem Schreiben endlich Rechtssicherheit, so Jan Wolter, Leiter des Fachverbands Medizintechnik bei Spectaris.

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