Urteil
EuGH: Aufsichtsbeschwerde gegen Bewertungsplattform auch neben Klage zulässig
Ärzte und Ärztinnen, die sich gegen Benotungen auf einer Bewertungsplattform wehren wollen, dürfen zweigleisig fahren: Sich sowohl an die Datenschutzbehörde wenden als auch vorm Gericht klagen. Der eine Weg schließt den anderen laut Europäischem Gerichtshof nicht aus.





