Bundeswehr

Ex-Sanitätsoffizier soll 57 000 Euro zahlen

Erst bei der Armee Medizin studieren und danach den Dienst an der Waffe verweigern? Das geht – kann aber teuer werden.

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Düsseldorf. Ein ehemaliger Sanitätsoffizier der Bundeswehr muss Ausbildungskosten in Höhe von rund 57 000 Euro an die Armee zurückzahlen.

Das hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht entschieden (Az.: 10 K 15016/16). Das Urteil sei am Dienstag zugestellt worden.

Der Mann hatte als Zeitsoldat ein Medizinstudium absolviert. Dann hatte er den Kriegsdienst verweigert und war vorzeitig aus der Bundeswehr entlassen worden. Nun müsse er das ihm gewährte Ausbildungsgeld sowie Kosten für das Studium erstatten.

Rechtswidrig sei die Rückforderung nur insoweit, als die Bundeswehr eine Stundung oder Ratenzahlung abgelehnt habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)

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