Bundeswehr

Ex-Sanitätsoffizier soll 57 000 Euro zahlen

Erst bei der Armee Medizin studieren und danach den Dienst an der Waffe verweigern? Das geht – kann aber teuer werden.

Veröffentlicht:

Düsseldorf. Ein ehemaliger Sanitätsoffizier der Bundeswehr muss Ausbildungskosten in Höhe von rund 57 000 Euro an die Armee zurückzahlen.

Das hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht entschieden (Az.: 10 K 15016/16). Das Urteil sei am Dienstag zugestellt worden.

Der Mann hatte als Zeitsoldat ein Medizinstudium absolviert. Dann hatte er den Kriegsdienst verweigert und war vorzeitig aus der Bundeswehr entlassen worden. Nun müsse er das ihm gewährte Ausbildungsgeld sowie Kosten für das Studium erstatten.

Rechtswidrig sei die Rückforderung nur insoweit, als die Bundeswehr eine Stundung oder Ratenzahlung abgelehnt habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Urteil

Arzt muss keine Auskunft über Samenspende-Zahlen geben

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Bewegung, geeignete Ernährung, Stressabbau

Wie wichtig bei Parkinson ein gesunder Lebensstil ist

Lesetipps
Ein Arzt füllt einen internationalen Impfpass aus.

© Alexander Raths / stock.adobe.com

Herzinfarkt-Prävention

Diabetes: Grippeimpfung schützt das Herz!