Fachgrenzen sind auch bei IGeL einzuhalten
KÖLN (iss). Niedergelassene Ärzte sollten immer daran denken, dass die Verpflichtung zur Einhaltung der Fachgrenzen nicht nur die vertragsärztliche Tätigkeit betrifft, sondern auch den privatärztlichen Bereich. Darauf macht die Ärztekammer Westfalen- Lippe (ÄKWL) ihre Mitglieder aufmerksam.