Bundesfinanzhof

Fahrtenbuch hilft, Steuern zu sparen

50 Prozent dienstlich fahren, aber 70 Prozent des Geschäftswagens privat versteuern – das ist rechtlich einwandfrei.

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Wer nicht unbedingt immer das neueste Automodell im Firmenbetrieb fahren muss, kann viel Geld sparen. Wird ein ehemals teurer Wagen dennoch im Geschäftsvermögen gehalten, lohnt dann aber schnell ein Fahrtenbuch, wie ein jetzt schriftlich veröffentlichtes Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) zeigt. Danach kann der privat zu versteuernde Kostenanteil nämlich auch deutlich höher ausfallen als die private Nutzung.

Hintergrund ist die Ein-Prozent-Regelung. Danach wird monatlich ein Prozent des Brutto-Listenpreises als private Nutzung angerechnet. Seit 2006 gilt dies allerdings nur noch, wenn die geschäftliche Nutzung mindestens 50 Prozent beträgt.

Ohne Erfolg klagte ein Immobilienmakler aus Bayern, daher müsse auch die steuerlich angerechnete Privatnutzung bei 50 Prozent gedeckelt sein. Im Streitjahr 2009 fuhr er einen fünf Jahre alten BMW und hatte Autokosten von insgesamt nur 11.000 Euro. Wegen des hohen Neuwagen-Listenpreises von 64.000 Euro errechnete das Finanzamt eine Privatnutzung in Höhe von 7680 Euro – was 70 Prozent der angefallenen Gesamtkosten entspricht. Das muss er sich gefallen lassen.

Eine Deckelung der Privatnutzung bei 50 Prozent ist auch "verfassungsrechtlich nicht geboten", so der BFH. Zur Begründung erklärten die Richter, die Ein-Prozent-Regelung knüpfe gar nicht an die tatsächlichen Kosten an, sondern an den privaten Vorteil.

Eine "Übermaßbesteuerung" liege zudem auch deshalb nicht vor, weil Fahrer von Geschäftswagen die Möglichkeit hätten, durch ein Fahrtenbuch die tatsächliche Aufteilung dienstlicher und privater Fahrten nachzuweisen. (mwo)

Bundesfinanzhof

Az.: X R 28/15

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Keine Hürden mehr: Websites sollen künftig so problemlos wie möglich zu erfassen und zu bedienen sein.

© VZ_Art / Stock.adobe.com

Neues Teilhabegesetz geht an den Start

So wird Ihre Praxis-Homepage barrierefrei