Fahrtnachweise auf losen Zetteln nicht anerkannt
NEU-ISENBURG (pei). Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil klargestellt, daß ein Fahrtenbuch zeitnah und in gebundener Form geführt werden muß, damit der berufliche Nutzungsanteil eines Geschäftswagens vom Finanzamt anerkannt wird. Nachträgliche Eintragungen aufgrund von losen Notizzetteln sind demnach nicht zulässig.