Bundessozialgericht
Urteil: Falschabrechnung durch HzV-Ärzte führt zur Honorarkorrektur
Augen auf bei der Abrechnung im HzV-Vertrag: Wer irrtümlich Leistungen bei der KV geltend gemacht und bezahlt bekommen hat, muss mit Rückforderungen rechnen.
Augen auf bei der Abrechnung im HzV-Vertrag: Wer irrtümlich Leistungen bei der KV geltend gemacht und bezahlt bekommen hat, muss mit Rückforderungen rechnen.
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