Fehlerhafte Lohnsteuer-Daten

NEU-ISENBURG (reh). Praxischefs sollten ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darauf hinweisen, ihre Steuermerkmale für das elektronische Lohnsteuerabzugsverfahren, das ab Januar gilt, genau zu prüfen.

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Wie der Bund der Steuerzahler (BdSt) mitteilt, seien viele bei den Finanzämtern gespeicherte Daten für den elektronischen Lohnsteuerabzug -auch ELStAM genannt - fehlerhaft.

Die Daten wurden den Steuerzahlern in den letzten Wochen mit einem Brief des Finanzamtes zur Prüfung übermittelt. Und diese Möglichkeit sollten Arbeitnehmer unbedingt nutzen, so der BdSt.

Denn die Daten aus dem Schreiben würden so dem Arbeitgeber ab 1. Januar 2012 zum elektronischen Lohnsteuerabzug zur Verfügung gestellt.

Vor allem Ehepaare müssen genau hinsehen

Bei falschen Daten müssten die Steuerzahler beim Finanzamt eine Korrektur beantragen, berichtet der BdSt.

Fehler tauchen laut dem Bund der Steuerzahler vor allem bei Ehepaaren mit der Steuerklassenkombination III/V und bei der Übernahme der Behindertenpauschbeträge auf.

Es könne aber auch das falsche Finanzamt ausgewiesen sein. Zudem seien Änderungen, die sich nach dem 16. September 2011 ergeben haben, bei den gespeicherten Lohnsteuerabzugsmerkmalen häufig noch nicht berücksichtigt.

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