Fiskus-Auskünfte zu Praxen von der Steuer absetzbar
NEU-ISENBURG (lu). Bürokratisch konsequent - so präsentiert sich der Fiskus in Sachen verbindliche Auskunft. Denn Ärzte, die eine rechtsverbindliche Information vom Finanzamt haben wollen, können die Kosten dafür nur unter bestimmten Umständen als Betriebsausgabe geltend machen.