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Verfassungsgericht

Fixierung nur mit Erlaubnis des Gerichts

Veröffentlicht:

KARLSRUHE. Ärztliche Sicherungs- und Zwangsmaßnahmen wie Fixierungen im Rollstuhl oder Pflegebett erfordern stets eine Genehmigung durch das Vormundschaftsgericht. Dies gilt auch dann, wenn der davon Betroffene zuvor in einer Vorsorgevollmacht auf das Erfordernis der gerichtlichen Genehmigung verzichtet hat.

Ein solcher Verzicht ist nach einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Az. 2 BvR 1967/12) vielmehr unwirksam. Dies sei zwar ein Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen, der aber aufgrund des staatlichen Schutzauftrags gerechtfertigt sei. Fehlende Einsichts- und Geschäftsfähigkeit lasse diesen Schutz nicht von vornherein entfallen. (HL)

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Kommentare
Dr. Wolfgang P. Bayerl 14.07.201516:21 Uhr

Zustimmung @Dr. Ulrich Klus, das "Fixierungsproblem" ist ein altes Pflegeproblem, kein "ärztliches" Problem.

Daher macht sich der "Jurist" nun zum Vorgesetzten des Pflegers.

Anne C. Leber 14.07.201514:51 Uhr

Leserzuschrift von Dr. Ulrich Klus

"Audiatur et altera pars oder Schuster bleib bei deinen Leisten"

Sie schreiben: Ärztliche Sicherungs- und Zwangsmaßnahmen wie Fixierungen im Rollstuhl oder Pflegebett erfordern stets eine Genehmigung durch das Vormundschaftsgericht.

Es stellt sich mir als Arzt die Frage, woher die Juristen das Recht herleiten, diesen Sachverhalt zu beurteilen und ob sie die fachliche Kompetenz besitzen, zu beurteilen, ob Bauchgurte oder Bettgitter angelegt werden. In der Regel wird nach Aktenlage geurteilt.

Es würde der Realität entsprechen, wenn der Hausarzt in Absprache mit dem Pflegepersonal und den Angehörigen entscheidet, wann welche Maßnahme zu veranlassen ist.

Im übrigen steht hier aus ärztlicher und moralischer Sicht nicht die freiheitsentziehende Maßnahme im Vordergrund, sondern das Wohl des hilflosen, betagten und gebrechlichen Menschen, der auch der Fürsorgepflicht einer beschützenden Einrichtung unterliegt.

Die Altersgebrechlichkeit und die Hilflosigkeit der älteren Leute sind übrigens medizinische Notfälle, die von Ärzten beurteilt werden sollten, nicht von Juristen.

Dr. Ulrich Klus aus Kammlach, Unterallgäu

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