Fluggäste müssen ihre Rechte oftmals einklagen
LEIPZIG (pei). Wenn Fluggäste nicht wie gebucht reisen können, haben sie in vielen Fällen Anspruch auf Betreuung und sogar Geldentschädigung. Das ist geregelt in einer EU-Verordnung über Passagierrechte, die seit anderthalb Jahren gilt. Im wirklichen Leben müssen die Passagiere ihr Recht jedoch oftmals vor Gericht erstreiten.