Direkt zum Inhaltsbereich

Frist gilt auch bei Amts-Phobie

Veröffentlicht:

NEUSTADT / WEINSTRAßE (dpa). Auch bei einer Phobie vor amtlichen Schreiben dürfen Fristen nicht versäumt werden.

Das hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in einem Urteil zum Kindergeld klargestellt. Eine Mutter hatte ein Fristversäumnis vergeblich damit begründet, dass Amtsschreiben bei ihr Angstzustände auslösten.

Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz, Az.: 1 K 2525/07

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Medizin aus dem Kochtopf

Wie Ernährung die altersbedingte Makuladegeneration beeinflusst

Lesetipps
Eine Sporttasche liegt am Boden und ist gefüllt mit Sportsachen, wie einem Springseil, einem Fußball, Laufschuhen und Tennisschlägern.

© Pixel-Shot - stock.adobe.com

Körperliches Training

Mit einer Stunde mehr Sport die Brustkrebsmortalität senken?

Ein Schild "Stromausfall wir können leider nicht öffnen. Im Notfall bitte klopfen" ist an einer Tür angebracht.

© Marijan Murat/dpa

Krisenresilienz

Stromausfall in Reutlingen: Eine Ärztin schildert ihre Erfahrungen