Für Fehler von Assistenzarzt haftet auch der Chefarzt
KÖLN (iss). Ein Krankenhaus darf einer Assistenzärztin nicht wegen einer Fehlleistung kündigen, wenn es gegen den verantwortlichen Chefarzt keinerlei Maßnahmen ergreift. Außerdem ist eine fristlose Kündigung unverhältnismäßig, wenn die Ärztin einer außergewöhnlichen Arbeitsbelastung ausgesetzt war. Das entschied das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (LAG) in einem rechtskräftigen Urteil.