Der konkrete Fall

Für Kinder unter sieben Jahren zahlt die Haftpflicht nicht

Bei Schäden, die Kinder verursachen, zahlt die Haftpflichtversicherung nicht immer. Aber auch die Eltern haften nicht in jedem Fall. Es kommt auf das Alter des Kindes und die Aufsichtspflicht der Eltern an.

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"Mein fünfjähriger Sohn hat das neue Designersofa von Freunden mit Farbstiften ruiniert. Meine private Haftpflichtversicherung will nicht für den Schaden aufkommen", berichtete eine Leserin.

Das Problem: Hat der Junge den Schaden in ihrer Anwesenheit verursacht und hat die Leserin eine herkömmliche private Haftpflichtversicherung, muss der Versicherer nicht zahlen. Denn vor Vollendung des siebten Lebensjahres sind Kinder schuldunfähig. Verursachen sie einen Schaden, haftet niemand dafür. "Der oft gelesene Satz ,Eltern haften für ihre Kinder‘ ist schlichtweg falsch", sagt der Kölner Rechtsanwalt Michael Bücken. Grundsätzlich gilt: Die private Haftpflichtversicherung muss nur zahlen, wenn sonst das Kind selbst für den Schaden aufkommen müsste oder die Eltern die Aufsichtspflicht verletzt haben. Schuldunfähige Kinder müssen aber keinen Schadenersatz leisten.

Wann Eltern die Aufsichtspflicht verletzen, ist eine Frage des Einzelfalls. In einer Entscheidung vom Frühjahr hat der Bundesgerichtshof es als ausreichend angesehen, dass bei einem fünfjährigen Kind eine Überwachung der Eltern im Abstand von maximal 30 Minuten stattfindet, wenn es etwa auf einem Spielplatz spielt. "Die Eltern müssen sich über das Tun und Treiben lediglich in groben Zügen einen Überblick verschaffen, sofern kein konkreter Anlass zu besonderer Aufsicht besteht", sagt Bücken.

Stehen Ärzte auf dem Standpunkt, dass durch ihren Nachwuchs Geschädigte auch ohne rechtliche Grundlage einen moralischen Anspruch auf Entschädigung haben, sollten sie eine Zusatzdeckung für ihre private Haftpflichtversicherung kaufen. Viele Anbieter verzichten gegen Aufpreis auf die "Einrede der Deliktunfähigkeit" bei Kindern. (akr)

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