Landessozialgericht Berlin-Brandenburg
Erfundene GOÄ-Ziffer: Rechnung „bis heute nicht zur Zahlung fällig“
Die schriftlichen Urteilsgründe zum Fall des Arztes, der sich eine GOÄ-Ziffer einfach selbst ausgedacht hat, liegen vor. Keine Überraschung: Das Gericht verweist auf die in § 12 GOÄ formulierten Anforderungen an die Privatrechnung.







