Gebühren für den Widerspruch - eine Abschreckung für Ärzte?
MÜNCHEN. Die KV Bayerns (KVB) hat am 22. Juni eine neue Gebührenordnung (GO) beschlossen, die am 1. Juli in Kraft getreten ist. Mit dieser Gebührenordnung wurden nun auch für im Ergebnis erfolglose Widersprüche gegen sämtliche Verwaltungsakte der KVB, z.B. Honorarbescheide, Gebühren eingeführt.