Urteil

Genussrecht ist keine "sichere Geldanlage"

SCHLESWIG (dpa). Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) hat einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg gegen ein Unternehmen der Prokon-Unternehmensgruppe wegen unlauterer Werbung stattgegeben.

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Die Firma bewerbe im Verkaufsprospekt Genussrechte als sichere Geldanlage, obwohl die Möglichkeit bestehe, dass bei einer Insolvenz des Unternehmens die Einlagen ganz oder teilweise nicht mehr zurückgezahlt werden können.

Verbraucher könnten die Werbung des Unternehmens so verstehen, als handele es sich um eine ebenso sichere Anlage wie ein Sparbuch. Dies sei aber nicht der Fall, da es bei einem Sparbuch eine Einlagensicherung bis zu 100.000 Euro gebe.

Zudem investiere der Erwerber nicht direkt in Windkraftanlagen, wie durch den Verkaufsprospekt suggeriert werde.

Auch eine maximale Flexibilität, mit der das Unternehmen geworben habe, sei nicht gegeben, da eine reguläre Kündigungsmöglichkeit erst ab fünf Kalenderjahren bestehe.

Az.: 6 U 14/11

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