Gericht erklärt Kündigungen einer Klinik für unwirksam

DÜSSELDORF (dpa). Für eine Arbeitsplatzgarantie hatten Mitarbeiter einer katholischen Klinik in Duisburg auf ihr Weihnachtsgeld verzichtet und wurden dann doch gefeuert: Das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf hat nun die Kündigungen der Beschäftigten für unwirksam erklärt.

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Die 1800 Mitarbeiter hatten sich ihr Weihnachtsgeld mit dem Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen bis Ende 2011 abkaufen lassen.

Aber schon im Januar 2011 stellte der Arbeitgeber dennoch 120 Beschäftigten außerordentliche betriebsbedingte Kündigungen zu. Der Tarifabschluss sei so hoch ausgefallen, dass die Insolvenz gedroht habe, so das Klinikum.

Damit sei die Grundlage für die Weihnachtsgeld-Vereinbarung entfallen. Zudem habe die Bank des Bistums Essen die Entlassungen zur Bedingung für eine Erhöhung der Kreditlinie gemacht.

Gericht moniert die Begründung

Das Gericht schloss zwar außerordentliche Kündigungen trotz eines vertraglichen Kündigungsverzichts nicht grundsätzlich aus, monierte aber die Begründung, für die in einem solchen Fall besondere Anforderungen gelten.

So habe sich die Klinik schon beim Verzicht der Beschäftigten auf das Weihnachtsgeld in einer schwierigen Lage befunden, außerdem seien die Zahlen zum Einspareffekt und den außerplanmäßigen Kostensteigerungen widersprüchlich gewesen, so das Gericht.

Az.: 12 Sa 1164/11

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