Gericht verbietet Rabattaktion für Heilmittel
KÖLN (iss). Anbieter von Heilmitteln dürfen für ihr Angebot nicht mit Rabattaktionen werben. Auch wenn die Rabatte für das gesamte Sortiment greifen und nicht auf einzelne Produkte beschränkt sind, unterliegen sie den Bestimmungen des Heilmittelwerbegesetzes, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main.