Gesetz zum Vertragsarztrecht gibt Startschuß für neue Allianzen
NEU-ISENBURG (ger). Nach dem Beschluß des Bundestages über das Vertragsarztrechts-Änderungsgesetz in dritter Lesung können Ärzte planen. Das Gesetz erweitert unter anderen die Möglichkeiten für Niedergelassene zu kooperieren, Kollegen anzustellen und auch Teilzulassungen zu bekommen.