Gesundheitskarte muss Foto enthalten
BERLIN(eb). Ohne Foto auf der elektronischen Gesundheitskarte keine ärztliche Behandlung: Auf diese Konsequenz hat das Bundesgesundheitsministerium anlässlich einer Frage des FDP-Bundestagsabgeordneten Daniel Bahr hingewiesen.
Die E-Card dürfe, bis auf wenige Ausnahmen, nur mit dem Foto des Versicherten ausgestellt werden. Jeder Versicherte sei aber verpflichtet, vor der Inanspruchnahme ärztlicher Behandlungen die Karte vorzulegen.