Gesundheitskarte muss Foto enthalten

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BERLIN(eb). Ohne Foto auf der elektronischen Gesundheitskarte keine ärztliche Behandlung: Auf diese Konsequenz hat das Bundesgesundheitsministerium anlässlich einer Frage des FDP-Bundestagsabgeordneten Daniel Bahr hingewiesen.

Die E-Card dürfe, bis auf wenige Ausnahmen, nur mit dem Foto des Versicherten ausgestellt werden. Jeder Versicherte sei aber verpflichtet, vor der Inanspruchnahme ärztlicher Behandlungen die Karte vorzulegen.

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