Gleiche ärztliche Leistung muß nicht gleich vergütet werden
MÜNCHEN (fst). Ein Augenarzt in Bayern ist vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof mit dem Versuch gescheitert, den Honorarverteilungsmaßstab der KV Bayerns für unvereinbar mit der Bayerischen Verfassung erklären zu lassen. Das Gericht wies seine Klage ab.