Grünes Licht für Cannabis-Therapie - aber nicht in jedem Fall
LEIPZIG (mwo). Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Weg für die therapeutische Nutzung von Cannabis freigemacht. Mit einem jetzt schriftlich veröffentlichten Urteil verwarf es die generelle Ablehnungspraxis der Behörden. Die nun mögliche Erlaubnis betrifft nur Patienten selbst, eine direkte Anwendung durch Ärzte bleibt verboten.