Praxis- oder Klinikparkplätze
Halter müssen potenzielle Fahrer bei Verstößen nennen
Bei Parkverstößen auf Klinik- oder Praxisparkplätzen haben Betreiber schlechte Karten, das Geld einzutreiben. Vor allem dann, wenn der Halter des Fahrzeugs nicht selbst gefahren ist.