Direkt zum Inhaltsbereich

Handwerker helfen nicht immer beim Steuern Sparen

Veröffentlicht:

MÜNCHEN (mwo). Ärzte, die neben ihrer Hauptwohnung noch ein Ferienhaus oder eine weitere Wohnung haben, sollten Renovierungsarbeiten möglichst auf verschiedene Kalenderjahre verteilen. Denn die Steuervergünstigung für Handwerkerleistungen gibt es nicht für jede Wohnung extra, heißt es in einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München.

Ziel der Vergünstigung ist die Eindämmung der Schwarzarbeit. Bei Arbeiten in einer selbstgenutzten Wohnung können danach in Rechnungen ausgewiesene Handwerker-Löhne zu 20 Prozent von der Steuerlast abgezogen werden, höchstens jedoch 1200 Euro im Jahr. Den Steuerabzug gibt es auch für Zweit-, Wochenend- und Ferienwohnungen, nicht allerdings für die Praxisräume. Im Streitfall hatte ein Ehepaar zwei privat genutzte Einfamilienhäuser im selben Jahr renovieren lassen. Wie der BFH entschied, kann es die Vergünstigung nur einmal geltend machen.

Az.: VI R 60/09

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Geld und Vermögen

Benchmarks in der Anlage machen Renditewerte aussagekräftig

Geldtipp-Podcast Pferdchen trifft Fuchs

Welche Chancen und Risiken Privatkredite bieten

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Sechs Monate längeres Gesamtüberleben

Daraxonrasib beim Pankreaskarzinom: Besser als die Chemotherapie?

Immuncheckpointhemmer plus Neoantigentherapie

mRNA-Impfung bei Melanomen: Vorboten eines neuen Standards?

Gefahren durch UV-Filter und Verpackung

Wie gesundheitsschädlich sind Kosmetika?

Lesetipps
Etwa jede zehnte Fledermaus in Deutschland könne mit dem Tollwut-Virus infiziert sein. Damit ist die gefahr der Übertragung zwar gering, jedoch nicht null. In die Hand nehmen sollte man sie deshalb nicht.

© Daria / Stock.adobe.com

Importhunde und Fledermäuse

Tollwut-Risiken in Deutschland – und wie sie sich vermeiden lassen

Füße mit Lymphödem

© [M]_Dr. P. Marazzi / Science Photo Library

Ödem ist nicht gleich Ödem

Lymphödem versus Lipödem: Tipps für Diagnostik und Therapie