Handwerker helfen nicht immer beim Steuern Sparen

Veröffentlicht:

MÜNCHEN (mwo). Ärzte, die neben ihrer Hauptwohnung noch ein Ferienhaus oder eine weitere Wohnung haben, sollten Renovierungsarbeiten möglichst auf verschiedene Kalenderjahre verteilen. Denn die Steuervergünstigung für Handwerkerleistungen gibt es nicht für jede Wohnung extra, heißt es in einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München.

Ziel der Vergünstigung ist die Eindämmung der Schwarzarbeit. Bei Arbeiten in einer selbstgenutzten Wohnung können danach in Rechnungen ausgewiesene Handwerker-Löhne zu 20 Prozent von der Steuerlast abgezogen werden, höchstens jedoch 1200 Euro im Jahr. Den Steuerabzug gibt es auch für Zweit-, Wochenend- und Ferienwohnungen, nicht allerdings für die Praxisräume. Im Streitfall hatte ein Ehepaar zwei privat genutzte Einfamilienhäuser im selben Jahr renovieren lassen. Wie der BFH entschied, kann es die Vergünstigung nur einmal geltend machen.

Az.: VI R 60/09

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Geldtipp-Podcast Pferdchen trifft Fuchs

Wie Benchmarks Erfolg messen

Geldtipp-Podcast Pferdchen trifft Fuchs

Welche Anlageklassen sich 2026 lohnen

* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Influenza-Saison 2026/27

Bestellung von Grippe-Impfstoffen: jetzt!

Lesetipps
Tablette, auf der GLP-1 steht

© THIBNH / Generated with AI / Stock.adobe.com

Neuer GLP-1-Rezeptoragonist

Orforglipron: Bekommt Semaglutid jetzt Konkurrenz?

Eine Frau mit drei Tabletten und einem Glas Wasser in der Hand.

© Hazal / stock.adobe.com

Umfrage

Nach Antidepressiva-Stopp: Fast die Hälfte mit deutlichen Symptomen

Ein Stempel mit der Aufschrift "Regress"

© Gina Sanders / stock.adobe.com |

Interview zum Vertragsarztrecht

Regress-Prävention: Wie Ärzte Formfehlern aus dem Weg gehen