Hauptaufgabe der Ärzte: Heilen, nicht abrechnen
KÖLN (juk). Die Honorarabrechnung gehört nicht wie das Heilen zum Kernbereich der ärztlichen Tätigkeit. Das hat das Landesberufsgericht für Heilberufe in Nordrhein-Westfalen klargestellt und deshalb eine Strafe gegen einen niedergelassenen Kollegen erheblich reduziert.