Betriebsausgaben

Hausbesuch auf Arbeitsweg zählt nicht voll

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MÜNCHEN. Wer als niedergelassener Arzt auf dem Weg von Zuhause in die Praxis oder umgekehrt auch noch Hausbesuche miterledigt, der kann diese gefahrenen Kilometer nicht komplett als Betriebsausgaben geltend machen.

Nach einem rechtskräftigen Urteil des Finanzgerichts Münchens handelt es sich bei solchen, von Hausbesuchen unterbrochenen Fahrten nicht um Dienstreisen, sondern um Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

Bei Dienstreisen können für jeden gefahrenen Kilometer 30 Cent als Betriebsausgaben gebucht werden. Für Fahrten zwischen Wohnung und Praxis gibt es dagegen nur die Kilometerpauschale, also für die einfache Wegstrecke 30 Cent je Kilometer.

Das Argument des Finanzgerichts: Trotz der Hausbesuche stehe als Ziel der Fahrten immer die Praxis beziehungsweise die Wohnung im Vordergrund. Im konkreten Fall hatte eine Ärztin geklagt, die auf dem Weg in die Praxis oder auf dem Weg nach Hause Patienten besucht hatte. (juk)

Finanzgericht München Az.: 8-K-3322/13

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