Urteil

Corona-Teststellenbetreiber muss fast 600.000 Euro an KV zurückzahlen

Wegen fehlender Dokumentation muss ein Teststellenbetreiber mehr als eine halbe Million Euro an die KVWL zurückzahlen. Unerheblich sei dabei, dass die Dokumentation ohne eigenes Verschulden fehlt.

Veröffentlicht:

Münster. Ein Dortmunder Corona-Teststellenbetreiber muss wegen einer fehlenden Dokumentation von durchgeführten Corona-Tests knapp 600.000 Euro an die KV Westfalen-Lippe (KVWL) zurückzahlen.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster hat die Zulassung der Berufung gegen ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen abgelehnt.

Der klagende Teststellenbetreiber wurde während der Corona-Pandemie von November 2021 bis November 2022 damit beauftragt, Bürgertestungen und PCR-Tests durchzuführen. Er erhielt von der KVWL dafür mehr als eine halbe Million Euro.

KVWL forderte gezahlte Vergütung zurück

Als das Gesundheitsamt der Stadt Dortmund Auffälligkeiten bei der Zahl der durchgeführten Tests und der durchgehend niedrigen Quote positiver Testergebnisse feststellte, sollte der Kläger die gesamte Test-Dokumentation vorlegen.

Dies konnte er nicht. Die Dokumentation sei bei einem Pkw-Brand vernichtet beziehungsweise aus dem Keller seines Hauses gestohlen worden. Die KVWL forderte daraufhin die gezahlten Vergütungen zurück.

Das Verwaltungsgericht bestätigte ebenso wie nun das OVG, dass die Rückzahlung rechtens sei. Die Vergütung könne versagt werden, wenn der Teststellenbetreiber auf Verlangen der Behörden nicht die Test-Dokumentation vorlegen kann.

Unerheblich sei, ob dem Kläger ein Verschulden trifft. Die Rückzahlung sei „mit Blick auf das gewichtige öffentliche Interesse an einer zweckgerichteten Verwendung öffentlicher Mittel“ gerechtfertigt. (fl)

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Az.: 13 A 3462/25

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