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Coronavirus-Pandemie

Heilmitteltherapien können länger unterbrochen werden

Die Einhaltung der Unterbrechungsfristen bei Heilmitteltherapien wird wegen des sich stark ausbreitenden Coronavirus SARS-CoV-2 bis Ende April ausgesetzt.

Veröffentlicht:

Berlin. Aufgrund der Coronavirus-Pandemie können Heilmitteltherapien vorübergehend für einen längeren Zeitraum unterbrochen werden als bislang geregelt. Das hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mitgeteilt.

Die Frist, die zwischen der Verordnung und dem Therapiebeginn maximal verstreichen darf, wird demnach aufgehoben. Die ärztlichen Verordnungen behalten dennoch Gültigkeit. Eine entsprechende Empfehlung an die Krankenkassen haben die Kassenverbände auf Bundesebene veröffentlicht. Fristüberschreitungen seien in den nächsten Wochen nicht mehr zu überprüfen, heißt es.

Die Empfehlung bezieht sich auf sämtliche Heilmittel, die Vertragsärzte verordnen dürfen: Physiotherapie, Ergotherapie, Podologie, Ernährungstherapie, Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie. Dabei geht es sowohl um Verordnungen von Vertragsärzten als auch von Vertragszahnärzten.

Ziel der Empfehlung ist es, die Versorgung in dieser außerordentlichen Situation zu erleichtern und aufrecht zu erhalten. Die Verfahrensregelungen gelten zunächst für alle Behandlungen, die bis einschließlich 30. April durchgeführt werden und stellen kein Präjudiz für die Zeit danach dar, heißt es. (syc)

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