Recht
Heimbetreiberin darf Ungeimpfte ohne Lohn freistellen
Das Arbeitsgericht Gießen bestätigt im Hauptverfahren: Ungeimpfte Mitarbeiter einer Pflegeeinrichtung dürfen von der Arbeit freigestellt werden und haben dann keinen Anspruch auf Vergütung.
Das Arbeitsgericht Gießen bestätigt im Hauptverfahren: Ungeimpfte Mitarbeiter einer Pflegeeinrichtung dürfen von der Arbeit freigestellt werden und haben dann keinen Anspruch auf Vergütung.
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