Heimliche Vaterschaftstests bleiben rechtswidrig
KARLSRUHE (dpa). Heimliche Vaterschaftstests dürfen auch künftig vor Gericht nicht als Beweismittel verwendet werden. Das Recht des betroffenen Kindes auf informationelle Selbstbestimmung würde dadurch verletzt, begründete das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe seine Entscheidung.