Landessozialgericht
Urteil: Honorarkürzung wegen unzureichender Dokumentation auch nach überstandener Plausibilitätsprüfung
Wer eine Plausibilitätsprüfung erfolgreich durchlaufen hat, sollte dennoch auf eine ordentliche Dokumentation achten. Andernfalls müssen Ärztinnen und Ärzte mit einer Honorarkürzung rechnen.