Privatliquidation

IG Med zu GOÄneu: Bis zu 8-fache Steigerungsfaktoren, per sofort!

Die Interessengemeinschaft Medizin fordert einen GOÄ-Novellierungsentwurf, der die betriebswirtschaftlichen Anforderungen und den medizinischen Fortschritt berücksichtigt und angemessen bepreist.

Veröffentlicht:

Neutraublingen/Berlin. In die virulente Debatte um den seitens der Bundesärztekammer Mitte September in Berlin vorgestellten Entwurf zur Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄneu) schaltet sich nun auch die Interessengemeinschaft Medizin (IG Med) ein.

Wie es in einer Mitteilung vom Dienstag heißt, fordere die IG Med die sofortige Anhebung der Steigerungsfaktoren auf das 4-Fache im Normalfall und das 8-Fache bei besonderer Erschwernis. Zudem solle der Orientierungspunktwert an die derzeitige wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland angepasst werden.

Des Weiteren steht im Forderungskatalog die Rücknahme des aktuellen GOÄneu-Entwurfs und Erarbeitung eines neuen, praxisnahen Vorschlags, der die betriebswirtschaftlichen Anforderungen und den medizinischen Fortschritt berücksichtigt und angemessen bepreist, ohne einen budgetähnlichen „Steigerungskorridor“.

Last, but not least solle Klarheit und Transparenz gegenüber den Patienten durch umfassende Information über die neuen Regelungen und Bedingungen geschaffen werden.

„Es ist an der Zeit, dass die Gesundheit der Menschen wieder in den Mittelpunkt gerückt wird – vor allem finanziell“, so Steffen Grüner, stellvertretender Vorsitzender der IG Med. „Wir erwarten von der Politik und der Bundesärztekammer mutige Entscheidungen, die den jahrzehntelangen Stillstand in der GOÄ-Reform beenden.“

Die IG Med fordere die sofortige Rücknahme der derzeitigen GOÄneu. „Dieser faule Kompromiss zwischen der Bundesärztekammer und den privaten Krankenversicherungen ist nicht tragfähig“, erklärt IG-Med-Chefin Ilka Enger. „Die neue GOÄ zeigt vor allem, dass sie darauf ausgelegt ist, Kosten für die Versicherer und die staatliche Beihilfe zu minimieren, anstatt eine gerechte Vergütung für gute ärztliche Leistungen zu gewährleisten.“ (eb)

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Kommentare
Sven Dannemann 03.10.202413:14 Uhr

Herzlichen Dank Ilka Enger und Steffen Grüner für den Mut, konkrete Zahlen auszusprechen.
Auch wenn wir alle wissen:

Die Inflation und Kostensteigerungen nach 36 Jahren Nullrunden entsprechen mehr als 250 Prozent.

Das bedeutet anschaulich: Anhebung im Normalfall von 2,3 auf 8,2 und bei besonderer Erschwernis von 3,5 auf 11,8.

Wenn wir also in die Verhandlung gehen, dann bitte mit Steigungfaktoren im Normalfall von 8,2 und bei besonderer Erschwernis von 11,8.

Leichter wäre es aber, an der Stellschraube zu drehen, die 1988 extra für die Anpassung an die Inflation und Mehrkosten eingebaut wurde: Den so genannten Prozentwert kann man einfach um 250 % hoch drehen und die Steigungaktoren bei 2,3 und 3,5 belassen.

Mehr dazu hier:
aerztezeitung.de/Wirtschaft/Mund-Kiefer-und-Gesichtschirurg-will-Anhebung-der-Gebuehren-nach-GOAe-und-GOZ-durch-Klage-erzwingen-452560.html

Sven Dannemann antwortete am 03.10.202414:10 Uhr

Erratum: Punktwert nicht Prozentwert

Den so genannten Punktwert kann man einfach um 250 % hoch drehen und die Steigungaktoren bei 2,3 und 3,5 belassen.

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