Behandlungsfehler
Ignoranten tragen Beweislast
Schlägt ein Patient ärztlichen Rat in den Wind, kann das selbst bei einem groben Behandlungsfehler dazu führen, dass die Beweislast beim Patienten bleibt.
Schlägt ein Patient ärztlichen Rat in den Wind, kann das selbst bei einem groben Behandlungsfehler dazu führen, dass die Beweislast beim Patienten bleibt.
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