Der Tipp
In diesem Fall bezahlt die Versicherung geklaute Ski
Skiurlauber, denen ihre Ausrüstung oder hochwertige Winterbekleidung gestohlen wird, werden unter Umständen von ihrer Hausratversicherung entschädigt. Die Police greift, wenn die Diebe für ihre Tat einen verschlossenen Raum, z.B. eine Garage aufbrechen mussten.
Auch bei Raub zahlt die Versicherung - dann also, wenn der Arzt mit Gewalt zur Herausgabe von Wertsachen gezwungen wird.
Betroffene sollten sofort die örtliche Polizei informieren, sagt Michael Wortberg von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Außerdem müssen sie die entwendeten Dinge genau beschreiben können. Der Versicherer könnte sonst argumentieren, dass die Polizei gar keine Möglichkeit hatte, das Diebesgut aufzufinden.
Zahlt die Versicherung, seien die Versicherungsnehmer auf der sicheren Seite, wenn sie die Quittungen von teuren Artikeln aufgehoben haben. Wortberg: "Man muss sie nicht mit in den Urlaub nehmen - es reicht, wenn sie zu Hause liegen." Einfacher Diebstahl ist über die Hausratversicherung generell nicht versichert.
Ein Fall von einfachem Diebstahl wäre, wenn die Skijacke aus der Garderobe einer Gaststätte verschwindet. (tau)