Ist Frist für Steuerantrag verfassungswidrig?
NEU-ISENBURG (pei). Arbeitnehmer, die zuviel gezahlte Lohnsteuer vom Finanzamt zurückhaben wollen, müssen das innerhalb von zwei Jahren beantragen. Das hält der Bundesfinanzhof für verfassungswidrig, weil diese Frist bei anderen Einkünften deutlich länger ist.