Lebensversicherungen

Je jünger die Police, desto mehr Information

Wer fürs Alter zusätzlich mit einer Lebensversicherung vorsorgt, will wissen, was am Ende rauskommt. Doch nicht immer erhalten Verbraucher die für sie wichtigen Informationen.

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Frankfurt/Main. Wie hoch fällt das Zusatzplus im Alter durch die Lebensversicherung aus? Zwar sind die jährlichen Kunden-Informationen einer Auswertung zufolge besser geworden, sie reichen aber nicht immer aus für eine umfassende Bewertung. Alle Lebensversicherer haben die seit Juli 2018 geltenden neuen Vorschriften weitgehend umgesetzt und ihre Schreiben überarbeitet.

Doch „die neuen Vorschriften haben nicht zu einem einheitlichen Standard geführt, weil die Angabe weiterer wichtiger Informationen und deren Darstellung weiter im Ermessen der Versicherer liegen“, erläuterte Henning Kühl, Chef-Versicherungsmathematiker des Versicherungsvermittlers Policen Direkt.

„Genau wie es Versicherer gibt, die die neue Verordnung für eine Qualitätsoffensive genutzt haben, gibt es auch Versicherer, die nur die Informationen mitteilen, zu denen sie nach eigener Auffassung verpflichtet sind“, so Kühl.

Angaben haben sich verbessert

Verbraucherschützer sehen das ähnlich. „Wir merken in der allgemeinen Beratung, dass sich die Angaben deutlich verbessert haben“, so Kerstin Hußmann-Funk von der Verbraucherzentrale Hamburg. Die Übersichtlichkeit variiere allerdings von Anbieter zu Anbieter.

Verpflichtend sind Angaben über die Leistung im Todesfall sowie die Summe, die nach unveränderter Fortführung des Vertrages bei Ablauf gezahlt wird. Genannt werden muss auch der Betrag, den Versicherte bei Verzicht auf Zahlung weiterer Beiträge erhalten würden, sowie der aktuelle Rückkaufswert des Vertrages.

Policen Direkt wertete die Schreiben – im Fachjargon „Standmitteilung“ – von 78 Lebensversicherern aus. Das Unternehmen hat rund 12 .000 Policen im Bestand, die es Erst-Versicherungsnehmern abgekauft hat. Untersucht wurden die Standmitteilungen klassischer Kapitallebensversicherungen. Die jährliche Info ist wichtig, damit Sparer abschätzen können, was sie im Alter rausbekommen.

Insgesamt erfüllten 66 der 78 Assekuranzen den Angaben zufolge die gesetzlichen Mindestanforderungen vollständig. Darüber hinaus setzten 34 Assekuranzen sämtliche Info-Anforderungen der Finanzaufsicht Bafin zu den Bewertungsreserven um. Bewertungsreserven sind eine Komponente der Gesamtverzinsung – neben Garantiezins, Überschussbeteiligung und Schlussüberschuss.

Bei älteren Policen halten sich Versicherungen zurück

Zwar haben der Auswertung zufolge alle Gesellschaften ihre Standmitteilungen überarbeitet. „Gerade aber Kunden mit älteren Verträgen profitieren oft deutlich weniger von der Überarbeitung oder warten in Einzelfällen sogar noch auf die Umsetzung“, berichtet Kühl. Vor allem bei älteren Policen verzichteten Gesellschaften darauf, die Garantiezinsen und die bis dato erreichten Überschüsse aufgeschlüsselt mitzuteilen.

Generell verbessert habe sich die Darstellung des Rückkaufswertes. Manche Unternehmen punkteten mit zusätzlichen Infos, beispielsweise über die im Vertrag enthaltenden laufenden Kosten. Je jünger die Police sei, desto mehr zusätzliche Informationen gebe es in der Regel. (dpa)

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