Versorgungswerke

Jobwechsel mit 60 - für Ärzte nicht ohne Risiko

Mit 60 Jahren noch den Arbeitsplatz zu wechseln, das kann für Ärzte riskant werden. Denn dabei droht ihnen eine gefährliche Rentenlücke, wie ein Fall aus Niedersachsen zeigt.

Von Monika Peichl Veröffentlicht:
Wer in fortgeschrittenem Alter noch den Arbeitsplatz wechseln will und dabei die Kammergrenzen überschreitet, sollte rechtzeitig bei seinem Versorgungswerk nachfragen, welche Konsequenzen das nach sich ziehen kann.

Wer in fortgeschrittenem Alter noch den Arbeitsplatz wechseln will und dabei die Kammergrenzen überschreitet, sollte rechtzeitig bei seinem Versorgungswerk nachfragen, welche Konsequenzen das nach sich ziehen kann.

© Marco2811 / fotolia.com

FRANKFURT/MAIN. Wahrscheinlich ist vielen Ärzten nicht klar, dass sich berufliche Mobilität wenige Jahre vor dem geplanten Ruhestand neuerdings rächen kann. Diese Erfahrung macht derzeit ein Arzt, der kürzlich mit knapp über 60 Jahren von Bayern nach Niedersachsen umgezogen ist, um an einer Klinik einen Chefarztposten anzutreten.

Das niedersächsische Versorgungswerk kann ihn nicht aufnehmen, da dessen Satzung grundsätzlich eine Altersgrenze von 60 Jahren vorsieht.

Bis Ende des vorigen Jahres wäre das kein Problem gewesen: Der Arzt hätte die Mitgliedschaft in Bayern freiwillig fortsetzen können, wäre von der Rentenversicherung befreit geblieben und hätte damit seine Altersversorgung sichergestellt.

Nun aber soll der Chefarzt Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung werden. Weil er aber nicht mehr volle fünf Jahre arbeiten will, würde er dort überhaupt keine Ansprüche erwerben.

Lange Zeit konnten Ärzte ihre Mitgliedschaft im Versorgungswerk mitnehmen, wenn sie durch Wechsel des Arbeitsplatzes auch den Kammerbereich wechselten. Sie blieben freiwilliges Mitglied in der bisherigen Ärzteversorgung.

Seit Ende vorigen Jahres greift aber die gesetzliche Rentenversicherung zu, wenn ein Arzt aus seinem bisherigen Kammerbereich wegzieht. Die Hintergründe und Auswirkungen für Ärzte lesen Sie exklusiv in der App ...

Jetzt gleich lesen ... Jetzt gleich lesen ...

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Eine echte Regelungslücke

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Kommentare
Harold F. Reichel 30.08.201307:19 Uhr

Weiterlesen dieses Artikels für App-Verweigerer unmöglich?!

Ich finde es ausgesprochen schwach und unredlich, dass man sich zum Weiterlesen dieses durchaus interessanten Artikels erst Ihre App herunterladen muß.Das hat schon etwas Nötigendes! Schade!

MfG
Harold F. Reichel

Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Adipositas-Medikamente

Rascher Gewichtsanstieg nach Absetzen von Semaglutid & Co.

KV-Vergleich

RSV-Impfung: Bayern honoriert am besten

Lesetipps
Ein Arzt erklärt seinen Patienten mit Verdacht auf Prostatakrebs anhand eines Modelles der männlichen Genitalien das weitere Vorgehen.

© Nadzeya / stock.adobe.com

Primärdiagnostik

So lässt sich Prostatakrebs gezielter aufspüren

Digitaler Order

© HNFOTO / stock.adobe.com

Befragung von Mitarbeitern

Umfrage: In vielen Praxen gehört die ePA noch nicht zum Alltag