Landessozialgericht gibt Hinweis

KBV: Übermittlungspauschale für E-Arztbriefe ist immer noch abrechenbar

Und sie gilt doch: Für den Versand von E-Arztbriefen können Vertragsarztpraxen weiterhin die Übermittlungspauschale abrechnen – auch für die Zeit nach Juli 2023. Das teilt die KBV mit und beruft sich auf ein Landessozialgericht.

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